Hilfe zur Selbsthilfe e.V. Aschaffenburg
 
 


Das Projekt wurde im November 2000 auf Initiative des bayerischen Staatsministeriums der Justiz und der Staatanwaltschaft Aschaffenburg in Kooperation mit dem Verein Hilfe zur Selbsthilfe e.V. gegründet.


Was wir anbieten:
Du hast eine Straftat begangen und bist dabei erwischt worden.
Dies kann sein: Ladendiebstahl, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Haschischkonsum etc.
Es geht hierbei um Straftaten, bei denen es keine Opfer gibt.
Die Polizei informiert dich und befragt dich und deine Eltern, ob du beim Schülergremium mitmachen willst. Wenn du zustimmst, wirst du von uns zu einem  Erst- und Informationsgespräch eingeladen:
Hier informieren wir dich über das KPS, du kannst Fragen stellen und unsere Räumlichkeiten kennenlernen.


Voraussetzungen für die Teilnahme beim Gremium:
- Freiwillige Teilnahme
- Bereitschaft über die Tat zu reden
- Offen und ehrlich zu sein
- Vereinbarte Maßnahmen erfüllen


Wenn du mitmachst, vereinbaren wir einen Termin für das Gremiumsgespräch.
Das Schülergremium besteht aus 3 SchülerInnen, die das Gespräch mit dir am runden Tisch führen werden.


Es werden dir Fragen zum Tathergang gestellt:
- Wie ist es zu der Tat gekommen?
- Weshalb ist es dazu gekommen?
- Wie hast du dich während der Tat gefühlt?
- Was hat zum Tatgeschehen beigetragen?
- Wie haben die anderen darauf reagiert?


Wiedergutmachung/ Sanktionen:
Das Schülergremium beratschlagt und sucht nach Wiedergutmachungsleistungen, die im Zusammenhang mit deiner Tat stehen. Vorschläge und Ideen von dir werden i.d.R. berücksichtigt. Das Ergebnis wird in einer schriftlichen Vereinbarung festgelegt.


Vereinbarung:
Die Vereinbarung beinhaltet, was du bis wann zu erfüllen hast und wer das überprüft. Sie wird von allen am Gespräch Beteiligten unterschrieben und den Eltern zu Kenntnisnahme vorgelegt.


Umsetzung der Vereinbarung:
Wenn du alles ordnungsgemäß und fristgerecht erfüllt hast, wird das Ergebnis der Staatsanwaltschaft mitgeteilt und führt in der Regel zur Einstellung des Strafverfahrens.

 
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