Hilfe zur Selbsthilfe e.V. Aschaffenburg
 
 

Rechtliche Grundlagen des Täter-Opfer-Ausgleichs:
Jugendliche:

§ 10, Absatz 1, Ziffer 7 und § 45, Absatz 2 des Jugendgerichtsgesetztes und § 153a, Absatz 1, Ziffer 5 der Strafprozessordnung.


Erwachsene:

§ 46a des Strafgesetzbuches und § 153a, Absatz 1, Ziffer 5 der Strafprozessordnung.


Weitere Informationen finden Sie hier:

Bayerisches Staatsministerium der Justiz

 
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