Ablauf:
Wir laden Beschuldigte und Geschädigte zu Einzelgesprächen ein, um ein eventuelles gemeinsames Ausgleichsgespräch vorzubereiten.
Wir unterstützen die Beteiligten im Ausgleichsgespräch dabei, eine von beiden Seiten getragene Lösung für die Straftat, den Konflikt zu finden.
Ihre gemeinsam gefundene Lösung wird dann in einem schriftlichen Vertrag festgehalten und von beiden Seiten unterschrieben. Eine vereinbarte Schadenswiedergutmachung wird von uns auf ihre Einhaltung hin überprüft.
Wir geben das Ergebnis zusammen mit einem Abschlußbericht an die Staatsanwaltschaft weiter. Ein erfolgreicher TOA kann Strafmilderung oder die Einstellung des Verfahrens bewirken.