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Täter-Opfer-Ausgleich: Details
Die Vermittlerin moderiert das Gespräch zwischen Beschuldigtem(r) und Geschädigtem(r). Gleichzeitig werden beide Seiten unterstützt, konstruktiv mit der Tat und deren psychischen, physischen und materiellen Folgen umzugehen.
Im Mittelpunkt steht die Konfliktverarbeitung und die Wiedergutmachung. Unter den Beteiligten soll eine Lösung gefunden werden, mit der beide einverstanden sind. Das Ausgleichsergebnis wird somit von den Betroffenen selbst bestimmt.
Die Vermittlerin nimmt dabei eine möglichst unparteiische Position ein, unterstützt und motiviert beide Seiten bei der Konfliktregelung.

Rechtliche Grundlagen des Täter-Opfer-Ausgleichs:

Jugendliche: § 10, Absatz 1, Ziffer 7 und § 45, Absatz 2 des Jugendgerichtsgesetztes und § 153a, Absatz 1, Ziffer 5 der Strafprozessordnung.

Erwachsene: § 46a des Strafgesetzbuches und § 153a, Absatz 1, Ziffer 5 der Strafprozessordnung.

Besonderheiten:
- Täter-Opfer-Ausgleich ist auch bei Gruppendelikten von Jugendlichen ein hilfreiches Mittel. Die Täter setzen sich intensiv mit sich selbst und der Tat auseinander.
- Für Konfliktfälle zwischen Ehepartnern, welche zusammen oder getrennt leben, kann Täter-Opfer-Ausgleich eine gute Methode sein, um neue Umgangsweisen zu finden oder um Abschied zu nehmen und um eine Wiedergutmachung zu erreichen.